Kindertagespflege
"Erikas-Weltentdecker"
Rechtlicher Rahmen für die Tätigkeit in der Kindertagespflege
Als Grundlage und Richtlinie für die Tätigkeit in der Kindertagespflege dienen der hessische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0-12 Jahren in Hessen (nachfolgend BEP) und das Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) § 22 Grundsätze der Förderung (nachfolgend SGB (VIII)).
Im SGB (VIII) § 22 (2) heißt es:
„Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen:
Sowohl im hessischen BEP wie auch im SGB (VIII) ist festgelegt, die Entwicklung des Kindes zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Dies bedeutet, jedem Kind individuelle Möglichkeiten zu schaffen, soziale Kontakte aufzubauen, lebenspraktische Dinge zu erproben und forschend nach eigenen Schwerpunkten innerhalb einer Gemeinschaft zu lernen.
In einer fehlerfreundlichen Umgebung, in der Kinder eine sichere Bindung zu einer Bezugsperson haben, können sie ihrem Forscher- und Erkundungsdrang ungezwungen und ohne Leistungsdruck nachgehen.
Halli, hallo,
schön, dass ihr da seid.
Halli, hallo,
wir freuen uns so sehr.
Der Jan, der ist da
und der Mario ist da,
die Anniina ist da
und die Elvi ist da.
Halli, hallo,
schön dass ihr da seid.
Halli, hallo,
wir freuen uns so sehr.
Diese Konzeption ermöglicht Ihnen, liebe Eltern, einen kleinen Einblick in meine Arbeit als Tagespflegeperson.
So können Sie ein erstes Gefühl entwickeln, ob meine Tagespflege mit Ihren Vorstellungen über die Betreuung für Ihr Kind übereinstimmt.
Eine Konzeption ist ein fortlaufender Prozess, der immer wieder überprüft und angepasst wird und somit kein „fertiges Endprodukt“ darstellt. Die Qualität der Kindertagespflege wird dabei durch regelmäßige Fortbildungen immer wieder gesichert und verbessert.
Ich freue mich, dass Sie Interesse haben, meine Arbeit kennenzulernen, und ich stehe sehr gerne für weitere Fragen zur Verfügung.